Tipps
Mit den richtigen Maßnahmen im Alltag können Sie Ihre Energierechnungen senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hier sind die Tipps von Klima-Agence, die Ihnen helfen, Energie zu sparen.
Luxemburg hat zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 rund ein Viertel weniger Gas verbraucht. Diese Solidarität ist und bleibt auch heute wichtig.
Energie sparen heißt nicht nur Geld sparen, sondern garantiert auch, dass genug Energie für alle da ist und unser Land unabhängiger wird.
Jeder Einzelne trägt mit kleinen Gesten im Alltag dazu bei: die Heizung besser nutzen, wenn möglich öffentliche Verkehrsmittel benutzen, Lichter und andere Geräte ausschalten, wenn sie nicht gebraucht werden.
Zusammen können wir sehr viel bewegen. Deine Energie macht den Unterschied.
Mit den richtigen Maßnahmen im Alltag können Sie Ihre Energierechnungen senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hier sind die Tipps von Klima-Agence, die Ihnen helfen, Energie zu sparen.
Die Regierung gewährt Finanzhilfen, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern und einkommensschwache Haushalte zu unterstützen.
Klima-Agence, Ihr Partner in Sachen Energie und Klima
Wir unterstützen Sie dabei, Lösungen für Ihre Projekte zum nachhaltigen Wohnen und zur nachhaltigen Mobilität zu finden und so den Verbrauch bewusster und sparsamer zu gestalten.
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Lassen Sie uns alle gemeinsam dieses Ziel erreichen!
14.11.2023
Le ministère de l'Énergie et de l'Aménagement du territoire, ensemble avec Klima Agence, a lancé, ce mardi 14 novembre 2023, la campagne de "Ton énergie fait la différence".
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03.08.2023
En date du 3 août 2023, le ministère de l'Énergie et de l'Aménagement du territoire a publié un nouvel état des lieux des efforts de réduction de la consommation de gaz naturel au Luxembourg.
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04.07.2023
En date du 4 juillet 2023, le ministère de l'Énergie et de l'Aménagement du territoire a publié un nouvel état des lieux des efforts de réduction de la consommation de gaz naturel au Luxembourg.
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Sie sind ein Haushalt und haben Fragen zum Thema Energie oder zu möglichen Finanzhilfen? Hier finden Sie die Antworten.
Konfrontiert mit der Herausforderung, die Versorgung zu sichern, sowie mit steigenden Gas- und Strompreisen, steht Europa vor einer immer dringlicher werdenden Energie- und Klimakrise. Daher ist es wichtig, dass alle gesellschaftlichen Akteure Maßnahmen umsetzen können, um eine wirksame Energiewende zu erreichen, den Verbrauch bewusster und sparsamer zu gestalten und so unseren Energiebedarf und unsere Energiekosten zu senken.
Die Regierung hat sich für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.03.2023 ein freiwilliges Einsparziel von 15 % des Erdgasbedarfs im Vergleich zu den vorangegangenen fünf Jahren gesetzt. Um sich auf den nächsten Winter vorzubereiten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde auf europäischer Ebene die Verlängerung dieser Maßnahme um ein Jahr - bis zum 31.03.2024 - beschlossen.
Neben den Unternehmen, mit denen die Regierung mit Unterstützung der Berufskammern konkrete Sparpläne ausarbeitet, kommt dem Staat und den Gemeinden eine Vorreiterfunktion zu, und auch die Privathaushalte leisten einen wesentlichen Beitrag zum Energiesparen.
Luxemburg hat seinen Fahrplan für die allgemeine Klima- und Energiepolitik in seinem integrierten nationalen Energie- und Klimaplan (PNEC) festgelegt. Darin werden die Strategien und Maßnahmen beschrieben, mit denen die ehrgeizigen nationalen Ziele in Bezug auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen (-55 %), erneuerbare Energien (25 %) und Energieeffizienz (von 40 auf 44 %) bis 2030 erreicht werden sollen.
Die Regierung hat Maßnahmen getroffen, um den außergewöhnlichen Anstieg der Energiepreise abzumildern.
Um den Haushalten zu helfen, hat die Regierung beschlossen, den Anstieg der Erdgaspreise für Haushaltskunden auf +15% im Vergleich zum durchschnittlichen Erdgaspreisniveau von September 2022 zu begrenzen. Diese Maßnahme erfolgt automatisch, es sind keine weiteren Schritte erforderlich. Sie gilt von Oktober 2022 bis Dezember 2024. Die Regierung wird auch weiterhin die Netzwerkkosten bis Ende Dezember 2024 übernehmen. Der Verkaufspreis für Flüssigerdgas (LNG) wurde vorübergehend um 0,20 €/kg gesenkt. Seit Januar 2023 wurde außerdem die Mehrwertsteuer auf Gas von 8 % auf 7 % gesenkt.
Infolge des außergewöhnlichen Anstiegs der Preise für Mineralölerzeugnisse beschloss die Regierung außerdem, eine vorübergehende Senkung des Verkaufspreises für Heizöl um 15 ct/l inkl. Steuern einzuführen. Die Preissenkung für Heizöl trat am 1. November 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024. Seit Januar 2023 wurde zudem die Mehrwertsteuer auf Heizöl von 14 % auf 13 % gesenkt.
Am 1. Januar 2023 wurde ein Preisnachlass für den Verkauf von Holzpellets, die für die Heizung von Privathaushalten verwendet werden, eingeführt: bis zu 35 % des Preises, höchstens jedoch 200 € pro Tonne.
Der Strompreis für Haushalte wird sich in diesem Jahr auf dem Niveau von 2022 stabilisieren. Ebenso werden die Preise an öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge für die Jahre 2023 und 2024 stabilisiert. Die Mehrwertsteuer auf Strom wird mit Beginn des Jahres 2023 von 8 % auf 7 % gesenkt.
Ab dem 1. Oktober 2022 wird für Haushaltskunden, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind, ein auf +15 % begrenzter Preisanstieg gegenüber dem durchschnittlichen Preisniveau von September 2022 gelten.
Alle diese Maßnahmen gelten bis Ende 2024.
Die Regierung hat zusätzlich zu der bereits bestehenden Teuerungszulage (AVC) eine Energieprämie für das Jahr 2022,2023 und 2024 eingeführt. Diese Prämie wird Personen gewährt, deren Bruttoeinkommen die um 25 % erhöhten Grenzwerte der AVC nicht überschreitet, und wird zusätzlich zu dieser bezahlt.
Wir weisen auch darauf hin, dass die Regierung beschlossen hat, den Mietzuschuss anzupassen, um diejenigen Haushalte zu unterstützen, die der aktuellen Inflation am stärksten ausgesetzt sind. Seit dem 1. August 2022 werden die gewährten Beträge erhöht und die Kriterien für den Zugang zu dieser finanziellen Unterstützung für Mieter auf dem privaten Wohnungsmarkt werden ebenfalls erweitert. Der Mietzuschuss wird anhand des Einkommens und der Haushaltszusammensetzung berechnet.
Alleinerziehende werden besonders berücksichtigt. Die den jeweiligen anspruchsberechtigten Haushalten gewährten Beträge werden im Vergleich zur aktuellen Situation um durchschnittlich 50 % steigen und können bis zu 400 EUR pro Monat betragen.
Luxemburg bildet mit Belgien ein gemeinsames Marktgebiet, ein Markt, der vor allem mit Gas aus Norwegen sowie über Frachtschiffe mit LNG (Flüssigerdgas), das u. a. aus Katar stammt, versorgt wird.
Das in Luxemburg verbrauchte Erdgas wird aus Belgien und (in geringerem Maße) aus Deutschland importiert. Abgesehen von der Produktion von Biogas, das in das lokale Netz eingespeist wird, ist der Erdgasmarkt durch eine vollständige Abhängigkeit von Importen gekennzeichnet.
Der jüngste Anstieg der Gaspreise infolge der russischen Aggression in der Ukraine hat direkte Auswirkungen auf die Strompreise, da ein Teil des Stroms mithilfe von Gas erzeugt wird.
Im Jahr 2021 importierte Luxemburg 81,5 % des verbrauchten Stroms. Da das Versorgungsnetz mit dem deutschen Versorgungsnetz verbunden ist, stammt dieser Import zu großen Teilen aus Deutschland. Seit Oktober 2017 ist die „Benelux“-Verbindungsleitung zwischen dem belgischen und dem luxemburgischen Versorgungsnetz in Betrieb und ermöglicht nun auch einen Austausch von Stromflüssen zwischen diesen Netzen.
Europa durchläuft im Bereich der Energieversorgung eine Zeit der Unsicherheit, und Luxemburg bereitet sich trotz seiner guten Vernetzung mit den Versorgungsnetzen der Nachbarländer auf mögliche Engpässe in allen Energiebereichen vor.
Hierfür sind bereits Pläne und Verfahren vorhanden oder werden ggf. derzeit aktualisiert, um auf mögliche Krisen reagieren zu können. Dazu gehören der Notfallplan und die Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauchs, die Entlastungspläne und die Sensibilisierungskampagne für Energieeinsparungen bei Gas und Strom.
Für den Fall eines Notfalls, der mehrere Sektoren betrifft, gibt es den unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (HCPN) erarbeiteten Notfallplan für den Fall einer Unterbrechung der Energieversorgung (Strom und Erdgas) „PIU rupture énergie“. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Ministerium für Energie und Raumentwicklung und den Energieversorgern, Netzbetreibern und verantwortlichen öffentlichen Akteuren in unseren Nachbarländern (vor allem Belgien und Deutschland) statt.
Der integrierte Gas- und Strompreis setzt sich zum Teil aus der Energiebeschaffung, den Netzentgelten, den Steuern und der Mehrwertsteuer zusammen. Die Energiebeschaffung macht den größten Anteil an den Kosten aus.
Die Regierung hat Maßnahmen ergriffen, um den außergewöhnlichen Anstieg der Energiepreise abzumildern.
Um den Haushalten zu helfen, hat die Regierung beschlossen, den Anstieg der Erdgaspreise für Haushaltskunden auf +15 % im Vergleich zum durchschnittlichen Preisniveau für Erdgas im September 2022 zu begrenzen. Diese Maßnahme gilt automatisch, es müssen keine Schritte unternommen werden. Sie wird von Oktober 2022 bis Dezember 2024 gelten. Der Staat wird auch weiterhin die Netzkosten bis Ende Dezember 2024 übernehmen. Der Verkaufspreis für Flüssigerdgas wurde vorübergehend um 0,20 €/kg gesenkt. Seit Januar 2023 wurde zudem die Mehrwertsteuer auf Gas von 8 % auf 7 % gesenkt.
Aufgrund des außergewöhnlichen Preisanstiegs vonErdölprodukten beschloss die Regierung außerdem, eine vorübergehende Senkung des Verkaufspreises für Heizöl um 15 ct/l inkl. MwSt. einzuführen. Die Preissenkung für Heizöl trat am 1. November 2022 in Kraft und wird bis zum 31. Dezember 2024 gelten. Seit Januar 2023 wurde zudem die Mehrwertsteuer auf Heizöl von 14 % auf 13 % gesenkt.
Am 1. Januar 2023 wurde ein Preisnachlass für den Verkauf von Holzpellets, die zum Heizen in Privathaushalten verwendet werden, eingeführt: bis zu 35 % des Preises, höchstens jedoch 200 € pro Tonne.
Der Strompreis für Haushalte wurde bis Ende 2024 auf dem Niveau von 2022 stabilisiert. Ebenso werden die Preise an öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge für die Jahre 2023 und 2024 stabilisiert. Die Mehrwertsteuer auf Strom wurde mit Beginn des Jahres 2023 von 8 % auf 7 % gesenkt.
Seit dem 1. Oktober 2022 profitieren Haushaltskunden, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind, von einem auf +15 % begrenzten Preisanstieg im Vergleich zum durchschnittlichen Preisniveau im September 2022.
Alle diese Maßnahmen gelten bis Ende 2024.
Die Regierung hat zusätzlich zu der bereits bestehenden Teuerungszulage (AVC) eine Energieprämie für das Jahr 2022,2023 und 2024 eingeführt. Diese Prämie wird Personen gewährt, deren Bruttoeinkommen die um 25 % erhöhten Grenzwerte der AVC nicht überschreitet, und wird zusätzlich zu dieser bezahlt.
Darüber hinaus wurde der Mietzuschuss angepasst, um diejenigen Haushalte zu unterstützen, die der aktuellen Inflation am stärksten ausgesetzt sind. Seit dem 1. August 2022 werden die gewährten Beträge erhöht und die Kriterien für den Zugang zu dieser finanziellen Unterstützung für Mieter auf dem privaten Wohnungsmarkt werden ebenfalls erweitert. Der Mietzuschuss wird anhand des Einkommens und der Haushaltszusammensetzung berechnet. Alleinerziehende werden besonders berücksichtigt. Die den jeweiligen anspruchsberechtigten Haushalten gewährten Beträge werden im Vergleich zur aktuellen Situation um durchschnittlich 50 % steigen und können bis zu 400 EUR pro Monat betragen.
So kann ein Mietzuschuss eine wesentliche Unterstützung für Mieterhaushalte in Schwierigkeiten sein. Die Gemeinden werden gebeten, ihre Abteilungen (Wohnungswesen und Sozialämter) zu sensibilisieren, ihre Einwohner auf den Mietzuschuss aufmerksam zu machen und ihre Anspruchsberechtigung bei der zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen zu prüfen.
Die Regierung beschleunigt ihre Bemühungen im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf Projekte zur Entwicklung von Windenergie und Photovoltaik gelegt wird. Darüber hinaus kann die Bevölkerung von einem breiten Spektrum an sehr günstigen Beihilfen im Rahmen des vor kurzem eingeführten „Klimabonus“ profitieren.
Der erste Schritt wäre, sich darüber zu informieren, welche Art von Heizkessel sich in dem Gebäude befindet. Sie können auch den Energiepass einsehen, den Sie ggf. beim Kauf Ihrer Wohnung erhalten haben, oder Ihren Vermieter kontaktieren, damit er Sie informiert. Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie sich zudem an die Hausverwaltung wenden, die Ihr Mietobjekt verwaltet.
Um zu Hause Energie zu sparen, müssen Sie auf Ihre Heizung und Ihren Stromverbrauch achten.
Ein Teil Ihrer Einsparungen beruht auf kleinen Maßnahmen, die Sie im Alltag ergreifen können, um Ihren Verbrauch zu senken, wie z. B. die Temperatur in jedem Raum richtig einstellen, Thermostatventile einbauen, um die Temperaturen und Heizzeiten besser zu steuern, und Ihren Heizkessel warten lassen, damit er richtig funktioniert. Dazu können Sie einen Heizungscheck von einem qualifizierten Handwerker durchführen lassen, z. B. beim nächsten Termin im Rahmen Ihres Wartungsvertrags.
Natürlich können Sie auch bedeutendere und umfangreichere Maßnahmen ergreifen, indem Sie Ihre Wohnung besser isolieren und gleichzeitig das Förderprogramm „Klimabonus“ in Anspruch nehmen.
In Bezug auf Ihren Stromverbrauch können Sie damit beginnen, energieintensive Haushaltsgeräte zu ersetzen und LED-Lampen anzubringen.
Tipps für einen bewussteren und sparsameren Verbrauch finden Sie unter https://www.klima-agence.lu/de/energie-spueren
Verschiedene Programme der Energieversorger richten sich an die Verbraucher, um sie zum Energiesparen anzuhalten.
Setzen Sie sich direkt mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter in Verbindung, um sich über alle Lösungen zu informieren, die er Ihnen anbieten kann. Viele von ihnen bieten Ihnen auf ihrer Website auch Tools zur Sensibilisierung für das Energiesparen an.
Als Privatperson können Sie eine Reihe von Förderungen in Anspruch nehmen, um Ihre Projekte zur energetischen Renovierung, zum nachhaltigen Bau Ihrer zukünftigen Wohnung oder zum Austausch Ihres alten, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessels gegen eine umweltfreundlichere Alternative zu finanzieren und sogar um Ihren eigenen Strom mithilfe der Sonne zu erzeugen.
Der Staat unterstützt diese Bemühungen durch das Programm „Klimabonus “, das Ihnen eine Reihe von staatlichen Zuschüssen zur Umsetzung dieser Projekte bietet. Sie können sich außerdem an Ihre Gemeinde, Ihren Energieversorger und den Fonds nova naturstroum wenden, um sich zu informieren, welche zusätzlichen Förderungen Sie in Anspruch nehmen können. Der Beihilfensimulator von Klima-Agence gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Förderungen.
Die luxemburgischen Gemeinden werden ihrerseits vom Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung durch ihre Teilnahme am staatlichen Programm Klimapakt unterstützt, das ihre ehrgeizigen Bemühungen im Bereich der Energie- und Klimapolitik subventioniert.
Auch Unternehmen können Prämien für die Erzeugung von erneuerbarer Energie erhalten.
Im Bereich der Energieeffizienz können Unternehmen von Umweltschutzbeihilfen und Beihilfen der Energieversorger profitieren.
Die Entwicklung bei den Preisen für fossile Brennstoffe sowie der Schutz unseres Planeten sind maßgebende Faktoren bei der Entscheidung für eine Anlage, die wirtschaftlicher und umweltfreundlicher als die alten Öl-, Gas- oder Stromheizungen ist.
Sie können verschiedene alternative Anlagen in Betracht ziehen:
Wenn Sie wissen möchten, welche Förderungen Sie erhalten können und welche Bedingungen für deren Gewährung sowie technischen Anforderungen gelten, können Sie den Beihilfensimulator von Klima-Agence nutzen, um mehr zu erfahren.
Und um Ihr Projekt in Angriff zu nehmen, sehen Sie sich die Schritte an, die Sie unternehmen müssen, um Ihr Projekt zum Austausch Ihrer Heizungsanlage erfolgreich umzusetzen.
Nein, elektrische Heizkörper sind keine vernünftige Alternative, da sie teurer sind als eine Gasheizung. Um Ihnen einen Vergleich zu ermöglichen, sind nachstehend die Preise* vom 4. November 2022 angegeben:
Neben den erheblichen finanziellen Nachteilen, die mit der Nutzung von elektrischen Heizkörpern verbunden sind, kann die gleichzeitige Nutzung einer großen Anzahl von Heizkörpern negative Auswirkungen auf das Stromnetzmanagement haben, da die Betreiber hier – im Gegensatz zu den mit intelligenten Stromzählern verbundenen Ladestationen für Elektroautos – keine Möglichkeit haben, im Falle eines lokalen Entlastungsbedarfs einzugreifen.
Es ist also besser, die Nutzung der vorhandenen Heizung zu optimieren Tipps von Klima-Agence einsehen
Quelle: www.calculix.lu
In Luxemburg können die Verbraucher ihren Energieversorger frei wählen. Es gibt eine praktische Vergleichsplattform, um die Gas- und Strompreise der verschiedenen Anbieter zu bewerten: calculix.lu
Die drei Anbieter, die in Luxemburg Gas an Haushalte verkaufen, haben unterschiedliche Abrechnungssysteme.
In einem Fall besteht das Prinzip der Vorauszahlung: Die Kunden zahlen 12 Monate lang Abschlagszahlungen und erhalten am Ende des Jahres eine Abrechnung über den Gesamtpreis des verbrauchten Gases und die als Abschlagszahlung geleisteten Beträge. Es kann dann eine Regulierung anhand des tatsächlichen Verbrauchs vorgenommen werden.
Eine weitere Alternative kann sein, dass sich der Preis nach dem aktuellen Marktpreis richtet. Aufgrund des starken Anstiegs der Gaspreise in den letzten Monaten orientieren sich die verschiedenen Anbieter so daran, was sie den Kunden in Zukunft in Rechnung stellen müssen. Durch diese Art der Rechnungsstellung kann die Differenz bei der Abrechnung zwischen den gezahlten Abschlagszahlungen und dem zu bezahlenden Betrag verringert werden.
Wenn der Anbieter seine Preise im Laufe des Jahres anpassen muss, kann er auch die Abschlagszahlungen anpassen – auch dies, um die Differenz bei der Abrechnung zu verringern. In diesem Fall sind die Abschlagszahlungen ein Mittel, um die Verbraucher(innen) darauf aufmerksam zu machen, dass ihre Gasrechnung steigen wird, und um die Abrechnung über das Jahr zu verteilen.
Es gibt Anbieter, die die Abschlagszahlungen saisonal an den Verbrauch anpassen: höhere Beträge im Winter und geringere Beträge im Sommer. Andere Anbieter berechnen das ganze Jahr über dieselbe Abschlagszahlung.
Ebenso gibt es Anbieter, die den tatsächlichen Verbrauch monatlich abrechnen. Für diese Art der Abrechnung benötigen die Verbraucher einen geeigneten Zähler.
Beabsichtigt der Anbieter, die Gaspreise zu ändern (Erhöhung oder Senkung), muss er dies mindestens einen Monat im Voraus ankündigen (angepasstes Gesetz vom 1. August 2007 über die Organisation des Gasmarktes). Die Bekanntmachung kann in der Presse oder auf der Website des Anbieters erfolgen.
Vergleichen Sie zunächst die Preise der verschiedenen Energieversorger auf der Plattform calculix.
Neben diesen Informationen ist es wichtig, dass Sie die Bedingungen Ihres Vertrags (Kündigungsfrist bzw. sonstige Bedingungen) sowie die Rechnungen, die Sie erhalten, gründlich lesen und verstehen. Anhand all dieser Informationen können Sie einen Anbieter auswählen, dessen Qualität und dessen Dienstleistungsvielfalt optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Sie können auch jederzeit die Website des ILR (Luxemburgisches Regulierungsinstitut) im Hinblick auf die Wahl eines Energieversorgers konsultieren.
Wenn Sie unter Energiearmut leiden und Schwierigkeiten haben, Ihre Heizungs- und Stromrechnungen zu bezahlen, können Sie sich an das für Ihre Gemeinde zuständige Sozialamt wenden. Das Sozialamt kennt die gesetzlichen Maßnahmen, die in solchen Fällen Anwendung finden, und bearbeitet den Fall gemeinsam mit Ihrem Energieversorger.
Darüber hinaus kann das Sozialamt beantragen, dass ein Klima-Agence-Berater zu Ihnen nach Hause kommt und Ihnen viele Tipps für einen bewussteren und sparsameren Verbrauch gibt. Er erklärt Ihnen zudem, wie Sie Zuschüsse von bis zu 75 % des Kaufpreises für den Austausch von Haushaltsgeräten, die zu viel Strom verbrauchen, erhalten können.
Erfahren Sie mehr über die Unterstützung bei Energiearmut
Wir alle sind vom Energiesparen betroffen, unabhängig davon, ob wir private oder öffentliche Akteure der luxemburgischen Gesellschaft sind. Wir müssen gemeinsam handeln und uns tagtäglich bemühen.
Wenn Sie ein Unternehmen, eine Gemeinde oder eine Einrichtung sind, können Sie Ihren Beitrag zeigen, indem Sie das Logo der Kampagne Zesumme spueren – Zesummenhalen auf Ihren Kommunikationsmitteln verwenden. Dadurch machen Sie nicht nur Ihre Aktionen sichtbar, sondern ermutigen auch andere dazu, Ihrem Beispiel zu folgen.
Steigende Kraftstoffpreise, die Qualität unserer Luft und der Schutz unseres Planeten sind triftige Gründe, um unser Fahrverhalten und die Nutzung unserer Fahrzeuge zu optimieren und so unsere Kraftstoffkosten zu senken.
Das Abgewöhnen kraftstoffintensiver Fahrgewohnheiten, Fahrgemeinschaften, die häufigere Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, aktive Mobilität, die Nutzung von Elektromobilität und die Kombination von Verkehrsmitteln zur Erledigung der täglichen Fahrten sind interessante Alternativen, die einen echten Einfluss auf unsere Energiekosten und den Klimaschutz haben. Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie bei Ihren Fahrten den Energieverbrauch senken können.
Im September 2022 hat die Regierung die breit angelegte Energiesparkampagne "Zesumme spueren - Zesummenhalen" gestartet. Ziel der Kampagne ist es, die gesamte Gesellschaft zum Energiesparen zu bewegen - den Staat, die Gemeinden, die Unternehmen und die Bürger, um eine 15-prozentige Senkung der Erdgasnachfrage zu erreichen.
Im April 2023 wurde nach Abschluss des ersten Zeitraums für Gaseinsparungen vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 eine positive Bilanz gezogen. Mit zusammengerechnet -26,3% gelang es Luxemburg, sein Ziel zu übertreffen. Dieses Ergebnis ist das Resultat einer kollektiven Anstrengung. Luxemburg hat auf allen Ebenen - Staat, Gemeinden, Unternehmen und Bürger - große Solidarität und Anpassungsfähigkeit bewiesen.
Um sich auf den nächsten Winter vorzubereiten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde auf europäischer Ebene eine Verlängerung dieser Maßnahme um ein Jahr bis zum 31.03.2024 beschlossen.
Bei den Bemühungen um eine Senkung des Energieverbrauchs setzt die Regierung zunächst auf freiwillige Maßnahmen der Bevölkerung und der Unternehmen nach den Modellen der EU-Verordnung, um schnelle und effektive Ergebnisse zu erzielen. Der Staat muss mit gutem Beispiel vorangehen und die Regierung hat Anweisungen für öffentliche Gebäude erlassen. Für die Gemeinden gelten Empfehlungen, die sie im Rahmen der Gemeindeautonomie verschärfen können.
Es ist nutzlos, eine nationale und allgemeine Vorgabe für die Heiztemperatur von Wohnungen zu machen, da diese nicht für alle Räumlichkeiten und Tätigkeiten Anwendung finden kann. Sinnvoller ist es, sich im beruflichen Bereich an den Mindestempfehlungen der ITM je nach Arbeitssituation zu orientieren.
Auch im privaten Bereich variieren die Empfehlungen je nach den Räumlichkeiten:
Weitere Tipps, wie Sie Ihren Heizverbrauch senken können, finden Sie unter https://www.klima-agence.lu/de/ich-senke-meine-heizkostenrechnung
Der Beitrag aller gesellschaftlichen Akteure ist wichtig, um unsere Energiekosten erfolgreich unter Kontrolle zu halten. Aus diesem Grund ist in diesem Prozess die Rolle jeder einzelnen Gemeinde von zentraler Bedeutung.
Neben sämtlichen Maßnahmen, die die Gemeindeverwaltung auf ihrem Gebiet – insbesondere im Rahmen des Maßnahmenkatalogs des Klimapakts – umsetzen kann, laden wir diese dazu ein, ihre Bemühungen hervorzuheben, indem sie das Logo Zesumme spueren – Zesummenhalen in ihrer Kommunikation verwenden. So können die Gemeinden im Rahmen der nationalen Initiative eine bessere Sichtbarkeit erlangen und die Mitbürger besser für einen bewussteren und sparsameren Verbrauch sensibilisieren.
Alle Gemeinden können ab sofort noch stärker auf ihren Energieverbrauch und insbesondere auf ihren Erdgasverbrauch achten, um mögliche Engpässe in der europäischen Gasversorgung im nächsten Winter zu verringern. In dem Rundschreiben 4168 vom 5. August 2022 sind die aktuellen Anweisungen für Gemeindeverwaltungen, Gemeindeverbände und öffentliche Einrichtungen, die unter der Aufsicht von Gemeinden stehen, aufgeführt. Das Potenzial für Energieeinsparungen ist vielfältig und häufig bereits identifiziert (Energieaudits, bewährte Verfahren), als Beispiele seien genannt:
Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der verschiedenen kommunalen Aktivitäten, die für jede Gemeinde spezifisch sind und oftmals bereits von den technischen Diensten identifiziert und insbesondere auf der Ebene des Maßnahmenkatalogs des Klimapakts bereits beschrieben wurden. Wir empfehlen den Entscheidungsträgern auf kommunaler Ebene, diese zu prüfen und zu priorisieren.
Ebenso wie alle Akteure der Zivilgesellschaft müssen auch staatliche Akteure Anstrengungen zum Energiesparen unternehmen.
Das Potenzial für Energieeinsparungen ist vielfältig und häufig bereits identifiziert (Energieaudits, bewährte Verfahren), als Beispiele seien genannt:
Um zu Hause Energie zu sparen, müssen Sie auf Ihre Heizung und Ihren Stromverbrauch achten.
Ein Teil Ihrer Einsparungen beruht auf kleinen Gesten, die Sie im Alltag anwenden können, um Ihren Verbrauch zu senken, wie z. B. die Temperatur in jedem Raum richtig einzustellen, programmierbare Thermostatventile* zu installieren, um die Temperatur und die Heizzeiten besser zu steuern, Ihren Heizkessel nicht auszuschalten und ihn regelmäßig warten zu lassen, damit er richtig funktioniert. Dafür müssen Sie einen „Heizungscheck“ von einem qualifizierten Handwerker durchführen lassen, z. B. beim nächsten Termin im Rahmen Ihres Wartungsvertrags.
Natürlich können Sie auch umfassendere und größere Maßnahmen ergreifen, indem Sie Ihre Wohnung besser dämmen und dabei das Förderprogramm Klimabonus in Anspruch nehmen.
Bezüglich Ihres Stromverbrauchs können Sie mit dem Austausch energieintensiver Haushaltsgeräte und der Nutzung von LED-Lampen beginnen.
Finden Sie Tipps für einen besseren und geringeren Verbrauch auf energie-spueren.lu.
* Es gibt verschiedene Arten von Thermostatventilen, die einen unterschiedlichen Stromverbrauch haben. Diesen Faktor sollten Sie bei Ihrer Wahl berücksichtigen.
Bei den Bemühungen um eine Senkung des Energieverbrauchs setzt die Regierung zunächst auf freiwillige Maßnahmen von Bürgern und Unternehmen gemäß den Vorlagen der EU-Verordnung, um schnelle und effektive Ergebnisse zu erzielen.
Der Staat muss mit gutem Beispiel vorangehen, und die Regierung hat Anweisungen erlassen, die auf öffentliche Gebäude abzielen. Für die Gemeinden gelten Empfehlungen, die sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung verschärfen können.
Es ist nicht sinnvoll, einen nationalen und generellen Zwang zur Einhaltung der Heiztemperatur in Wohnungen vorzuschreiben, da ein solcher nicht für alle Räumlichkeiten und Tätigkeiten gelten kann; im Arbeitsbereich ist es am sinnvollsten, sich an den Mindestempfehlungen der ITM zu orientieren, die sich an der jeweiligen Arbeitssituation orientieren.
Im privaten Bereich variieren die Empfehlungen je nach Raum:
Entdecken Sie weitere Tipps, wie Sie Ihren Heizverbrauch senken können https://www.klima-agence.lu/de/ich-senke-meine-heizkostenrechnung
Egal, ob Sie einen klassischen Heizkessel, einen Niedertemperatur- oder einen Brennwertkessel haben, Ihr Gaskessel erreicht unter bestimmten Bedingungen seine beste Energieeffizienz, ansonsten kann er – wie jedes Gerät, das falsch bedient wird – unnötig viel Energie verbrauchen.
Um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten, müssen die Heizungskreisläufe daher von einem Fachmann richtig eingestellt werden. Der Nutzer hat zudem die Möglichkeit, auf verschiedene Programme zurückzugreifen (Sommermodus, Partymodus, Urlaubsmodus, Wintermodus).
Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Nachtabsenkung von einigen Kelvin für die Heizkörper zu nutzen. Diese Einstellung wird direkt am Heizkessel vorgenommen und senkt die Temperatur der Heizkörper.
Um den Frostschutz dauerhaft zu gewährleisten, sollte das Heizgerät nicht komplett abgeschaltet werden.
Grundsätzlich sollten die Angaben des Herstellers beachtet werden.
Wenn Sie die Zulage für teure Lebenshaltungskosten auf der Grundlage des Formulars für die Zulage für teure Lebenshaltungskosten beantragen, haben Sie gleichzeitig einen Antrag auf Energieprämie gestellt (die Energieprämie ist eine Ergänzung zur Zulage für teure Lebenshaltungskosten). Ebenso führt die Bewilligung der Zulage für teure Lebenshaltungskosten automatisch zum Anspruch auf den Energiebonus.
Der Antrag kann vom 1. Januar bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Um als vollständig zu gelten, muss ein Antrag:
Wenn Sie Fragen zu den Anträgen haben, können Sie sich telefonisch an die AVC-Abteilung wenden (491081 – 999)
Die Abteilung für die Zulage für teure Lebenshaltungskosten bearbeitet die Akten nach dem Eingangsdatum der Anträge. Angesichts der großen Anzahl an Akten, die jedes Jahr bearbeitet werden müssen, ist es uns nicht möglich, weitere Informationen zu geben.
Bei Problemen wird sich der Sachbearbeiter mit dem Antragsteller in Verbindung setzen. Der Nationale Solidaritätsfonds wird nach Prüfung der Akte sicherlich eine Entscheidung zukommen lassen.
Nein, es ist nicht möglich, einen Vorschuss auf die Beihilfe für teure Lebenshaltungskosten / Energieprämie zu erhalten, da der Nationale Solidaritätsfonds die eingereichten Anträge nach dem Eingangsdatum der Anträge bearbeitet, um eine gerechte Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten.
Gemäß der Verordnung behält der Nationale Solidaritätsfonds im Falle einer Schuld beim Fonds national de solidarité bis zur Hälfte der Zulage für teure Lebenshaltungskosten ein, um den zu viel gezahlten Betrag zurückzuzahlen. Von der Energieprämie wird jedoch kein Abzug vorgenommen.
Die Teuerungszulage/Energieprämie wird gekürzt, wenn die Grenze des Jahreseinkommens (brutto) von 12 Monaten vor der Antragstellung überschritten wird. Der Betrag, der diese Grenze überschreitet, wird von der Zulage abgezogen (festgelegt in Artikel 5 der Verordnung). Bei einem positiven Ergebnis wird die gekürzte Zulage automatisch an den Antragsteller ausgezahlt; es ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich.
Grundsätzlich betrachtet der Nationale Solidaritätsfonds Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, als eine gemeinsame Hausgemeinschaft und berücksichtigt daher das Einkommen aller Bewohner der Wohnung.
Der Nationale Solidaritätsfonds ist bereit, eine Person, die in einer Wohngemeinschaft lebt, als eine von den anderen Mitbewohnern getrennte Hausgemeinschaft zu betrachten, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Zusammensetzung des Haushalts zum Zeitpunkt der Antragstellung wird bei der Berechnung der Beihilfe für teure Lebenshaltungskosten / der Energieprämie berücksichtigt. Änderungen nach der Antragstellung haben keinen Einfluss auf die Berechnung der Beihilfe für teure Lebenshaltungskosten/Energieprämie und Sie müssen den Nationalen Solidaritätsfonds nicht über Änderungen der Haushaltszusammensetzung informieren, die nach der Antragstellung eingetreten sind.
Um das jährliche Gesamteinkommen der Hausgemeinschaft zu ermitteln, berücksichtigt der SNF das gesamte Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Monat der Antragstellung und ermittelt daraus einen Monatsdurchschnitt.
Ja, der Nationale Solidaritätsfonds akzeptiert unter bestimmten Bedingungen eine Anmeldung bei einer Referenzadresse.
Die Eintragung einer Referenzadresse wird vom Nationalen Solidaritätsfonds akzeptiert, wenn sich die betreffende Person tatsächlich und dauerhaft in einer festen Unterkunft aufhält, deren Adresse keine offizielle Wohnsitznahme ermöglicht (z. B. bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Therapie, einem Daueraufenthalt auf einem Campingplatz oder in einer Ferienhütte oder einer in einer Umweltzone errichteten Unterkunft, einer Notunterbringung in einem Hotel, ...) und sofern alle anderen Bedingungen für die Gewährung erfüllt sind.
Nein, der Nationale Solidaritätsfonds kann nur einen Antrag pro Jahr und Person annehmen.
Nein, gemäß der Verordnung kann die Beihilfe für teure Lebenshaltungskosten/die Energieprämie nur auf das persönliche Girokonto des Hauptantragstellers bei einer luxemburgischen Bank überwiesen werden.
Eine Änderung des Bankkontos nach der Einreichung Ihres Antrags ist weiterhin möglich. Senden Sie dem Nationalen Solidaritätsfonds einfach (per Post) einen auf den Namen des Hauptantragstellers lautenden Bankauszug (RIB) für das neue Bankkonto.
Für die Verlängerung/Antragstellung der Kultur-Pass-Karten muss man sich mit dem Bescheid über die Gewährung der Beihilfe für teure Lebenshaltungskosten des Nationalen Solidaritätsfonds bei einer der 14 Abholstellen (Link im Anhang / Abholstelle unten auf der Seite) melden.
Der Antragsteller muss seinen Antrag für einen Mietzuschuss unter Verwendung eines speziellen Formulars bei der Abteilung für Wohnbeihilfen des Wohnungsbauministeriums, dem „Service des aides au logement“, einreichen.
Das ausgefüllte und unterschriebene Originalformular kann per Post oder direkt eingereicht werden.
Ein elektronisch eingereichter Antrag (an die E-Mail-Adresse: guichet@ml.etat.lu) wird akzeptiert, der Antragsteller muss diesen jedoch schriftlich bestätigen (ein Bestätigungsdokument wird ihm vom „Service des aides au logement“ ausgehändigt).
Die Postanschrift lautet:
Guichet unique des aides au logement
11, rue de Hollerich
L-1741 - Luxemburg
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Wenn der Antragsteller nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt ist eine gültige Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht des Antragstellers (eine Anmeldebescheinigung, eine Bescheinigung über den Daueraufenthalt, eine Aufenthaltsgenehmigung) beizufügen.
Ein Zuschuss kann nicht gewährt werden, wenn die Unterlagen unvollständig sind. In diesem Fall fordert der/die Sachbearbeiter/in die fehlenden Belege an, damit die Bearbeitung des Antrags fortgesetzt werden kann.
Wichtig: Beim Ausfüllen des Formulars hat der Antragsteller die Möglichkeit, dem “Service des aides au Logement“ den Zugriff auf einige seiner personenbezogenen Daten zu gestatten, die bei anderen Verwaltungen gespeichert sind, in diesem Fall dem Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) und der Zukunftskasse (CAE). Mit dieser Einwilligung hat der “Service des aides au Logement“ die Möglichkeit, einige der erforderlichen Belege automatisch abzurufen und den Erstantrag oder die jährliche Überprüfung der Akte schneller zu bearbeiten. Wenn der Antragsteller seine Zustimmung nicht erteilt, werden die zusätzlichen Unterlagen bei ihm angefordert.
Der Antrag kann das ganze Jahr über gestellt werden.
Grundsätzlich wird die Beihilfe ab Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen erfüllt waren.
Die Auszahlung des Mietzuschusses erfolgt jeweils in der zweiten Monatshälfte.
Nein. Ein Vorschuss auf den Mietzuschuss ist nicht möglich.
Die Abteilung für Wohnbeihilfen des Wohnungsbauministeriums bearbeitet die eingereichten Anträge nach Eingangsdatum der Anträge, um eine faire Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten.
Der ausgezahlte Mietzuschuss ist immer abhängig von der Höhe des Einkommens des Haushalts. Von daher wird der im Gesetz angegebene Maximal-Betrag nur bis zu einer ersten Einkommensgrenze ausbezahlt, die je nach Anzahl der Mitglieder des Haushaltes variiert.
Ab dieser ersten Einkommensgrenze sinkt der Betrag des Mietzuschusses entsprechend dem Einkommen der Haushaltsgemeinschaft. Übersteigt das Einkommen des Haushalts die gesetzlich vorgesehene zweite, höhere Einkommensgrenze, entfällt der Mietzuschuss vollständig.
Bei der Bestimmung der häuslichen Gemeinschaft werden der Antragsteller selbst und alle Personen, die mit ihm zusammenwohnen, berücksichtigt.
Ja.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird die Höhe des Mietzuschusses auf der Grundlage der Haushaltszusammensetzung des Antragstellers festgelegt.
Jede Änderung der Haushaltszusammensetzung muss dem “Service des aides au logement“ gemeldet werden, damit die Höhe des Zuschusses neu festgelegt werden kann.
Unterlässt es der Beihilfeempfänger, eine solche Änderung zu melden, muss der eventuell zu Unrecht erhaltene Betrag zurückgezahlt werden.
Das als Berechnungsgrundlage dienende Einkommen der Haushaltsgemeinschaft ist die Summe:
Berücksichtigt werden die Einkünfte aller Personen, die in der vom Antragsteller gemieteten Wohnung wohnen und dort angemeldet sind (z. B. Eltern, Kinder oder sonstige Personen).
Von der Antragstellerin oder dem Antragsteller gezahlte Unterhaltsrenten werden von dem als Berechnungsgrundlage verwendeten Einkommen abgezogen.
Sozialleistungen werden nicht zum Einkommen der Hausgemeinschaft gezählt (Kindergeld, Schulanfangszulage, Teuerungszulage usw.).
Ja.
Da sich die Höhe der Unterstützung u. a. nach dem Einkommen der Hausgemeinschaft richtet, ist jeder Arbeitgeberwechsel, Arbeitsbeginn, Arbeitsunterbrechung usw. einer Person, die zur Hausgemeinschaft gehört, zu melden.
Ja, aber nur auf begründeten Antrag und mit Zustimmung des Ministers.
Grundsätzlich muss der Antragsteller in der Wohnung wohnen, für deren Anmietung der Mietzuschuss beantragt wird, um die Beihilfe erhalten zu können.
Um die Einhaltung dieser Bedingung zu überprüfen, sieht Artikel 2 Absatz 1 Punkt 3° des Gesetzes unter anderem vor, dass "der Antragsteller an der Adresse der Wohnung gemeldet ist, in der er seine ständige Hauptwohnung hat".
Gemäß Absatz 2 desselben Artikels kann der Minister jedoch auf begründeten Antrag und aus Gründen, die mit der familiären, finanziellen oder gesundheitlichen Situation des Haushaltes zusammenhängen und ordnungsgemäß dokumentiert sind, von dieser Bedingung abweichen.
Ja. Ein neuer Antrag kann jederzeit gestellt werden. Die Akte wird dann neu bewertet und die Beihilfe wird, wenn die Bedingungen erfüllt sind, ab dem Datum des Antrags auf erneute Prüfung gewährt.
Der Mietzuschuss wird auf das vom Antragsteller im Beihilfeantragsformular angegebene Bankkonto überwiesen.
Bei einer finanziellen Verwaltung durch ein Sozialamt wird die Hilfe auf das Bankkonto des Sozialamtes überwiesen, wenn eine Kopie der entsprechenden Vollmacht in der Akte hinterlegt ist.
Ja. Auf einen schriftlichen und ordnungsgemäß unterzeichneten Antrag hin kann der Empfänger jederzeit beantragen, dass die Hilfe auf ein anderes Bankkonto überwiesen wird als das, das im ursprünglichen Antragsformular angegeben wurde.
Weitere Einzelheiten zu den neuen Energiebeihilfen finden Sie unter www.subventions-energie.lu.
Seit Oktober 2022 wurde der Gaspreis für Haushalte auf +15% gegenüber dem durchschnittlichen Preisniveau im September 2022 begrenzt.
Der Verkaufspreis für Flüssigerdgas wurde vorübergehend um 0,20 €/kg gesenkt. Seit Januar 2023 wurde zudem die Mehrwertsteuer auf Gas von 8 % auf 7 % gesenkt.
Im November 2022 wurde eine Senkung des Verkaufspreises für Heizöl um 15 ct/l eingeführt.
Seit Januar 2023 wurde zudem die Mehrwertsteuer auf Heizöl von 14 % auf 13 % gesenkt.
Am 1. Januar 2023 wurde eine Senkung des Verkaufspreises für Holzpellets, die für die Heizung in Privathaushalten verwendet werden, eingeführt: um bis zu 35 % des Preises, mit einem Höchstbetrag von 200 € pro Tonne.
Der Strompreis für Haushalte stabilisiert sich in 2023 und 2024 auf dem Niveau von 2022 stabilisieren. Ebenso werden die Preise an öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge für das Jahr 2023 und 2024 stabilisiert.
Die Mehrwertsteuer auf Strom wird mit Beginn des Jahres 2023 von 8 % auf 7 % gesenkt.
Seit dem 1. Oktober 2022 profitieren Haushaltskunden, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind, von einer auf +15 % begrenzten Preiserhöhung gegenüber dem durchschnittlichen Preisniveau im September 2022.
Alle Maßnahmen gelten bis Ende 2024.
Sie sind ein Unternehmen und haben Fragen zum Thema Energie oder zu möglichen Finanzhilfen? Hier finden Sie die Antworten.
Die wesentlichen Handlungsmöglichkeiten für Energieeinsparungen in Unternehmen liegen in den Bereichen Heizung, Klimaanlage, natürliche und mechanische Belüftung, Beleuchtung, Mobilität und Warmwasserverbrauch. Alle diese Bereiche wirken sich entweder auf den Stromverbrauch oder auf den Verbrauch des für Heizung und Warmwasser verwendeten Energieträgers aus (z. B. Erdgas).
Im Zusammenhang mit der Energieknappheit leisten kurzfristig wirkende Maßnahmen wie Verhaltens- und Regulierungsmaßnahmen (Anpassung der Sollwerte) einen unmittelbaren und leicht umsetzbaren Beitrag. Dennoch sollten mittel- und langfristige Maßnahmen wie Investitionen in Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen nicht vernachlässigt werden, da sie dem übergeordneten Ziel der Dekarbonisierung dienen und so zu einer strukturellen Senkung der Energierechnung beitragen.
Die am leichtesten umsetzbaren Maßnahmen lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen: Verhaltensmaßnahmen und Regulierungsmaßnahmen.
Die Potenziale für Energieeinsparungen sind vielfältig und häufig bereits identifiziert (Energieaudits, empfohlene Praktiken), beispielhaft seien genannt:
Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Energieeffizienzmaßnahmen in Zusammenhang mit den verschiedenen betriebsspezifischen Aktivitäten eines Unternehmens. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Klima-Agence unter Empfohlene Praxis in der Werkstatt und Empfohlene Praxis im Büro.
Das Unterstützungsangebot lässt sich in zwei Bereichen zusammenfassen.
Die erste Komponente stellt die finanzielle Unterstützung dar, d. h. staatliche Beihilfen und Beihilfen der Energieversorger.
Die finanziellen Unterstützungen sind nach verschiedenen Themenbereichen untergliedert, von denen die Folgenden im Rahmen der Energiekrise relevant sind:
Im Bereich der Energieeffizienz bietet das Ministerium für Wirtschaft Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes, die Beihilfe zugunsten von KMU für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und die Beihilfe für sonstige Investitionen für KMU an, während die Strom- und Gasanbieter Beihilfen im Rahmen des Verpflichtungssystems für Energieeffizienz (EEOS - Energy Efficiency Obligation Scheme) anbieten.
Im Bereich erneuerbarer Energien bietet das Ministerium für Energie und Raumentwicklung Beihilfen für Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an.
Und schließlich gibt es eine Beihilferegelung für Unternehmen, die besonders stark vom Anstieg der Energiepreise betroffen sind, die Ende Juli vom Ministerium für Wirtschaft eingerichtet wurde.
Die zweite Komponente stellt die Unterstützung im Bereich des Fachwissens dar. Sie wird von den Berufskammern und institutionellen Akteuren geleistet, die sich mit den Themen in Zusammenhang mit der Energiekrise in Unternehmen befassen, insbesondere von folgenden Einrichtungen:
Neben den beiden oben erwähnten Komponenten gibt es ein eher strukturelles Beihilfeprogramm, und zwar Fit 4 Sustainability von Luxinnovation.
Um die Unternehmen zu unterstützen, die besonders stark vom Anstieg der Energiepreise betroffen sind, der durch den russischen Angriff auf die Ukraine verursacht wurde, führte die Regierung am 15. Juli 2022 eine spezielle Beihilferegelung ein.
Durch die Regelung werden zwei Arten von Beihilfen eingerichtet, die Folgendes abdecken sollen:
Weitere Informationen zu den betroffenen Personen, den förderfähigen Kosten und den praktischen Modalitäten finden Sie unter Guichet.lu
Das House of Entrepreneurship bietet in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der Handwerkskammer ein Webinar sowie Informationsvideos an.
Europa durchläuft im Bereich der Energieversorgung eine Phase der Unsicherheit, und Luxemburg bereitet sich trotz seiner guten Vernetzung mit den Energieversorgungsnetzen der Nachbarländer auf mögliche Engpässe in allen Energiebereichen vor.
Diesbezügliche Pläne und Verfahren sind bereits vorhanden oder werden gegebenenfalls derzeit aktualisiert, um auf mögliche Krisen reagieren zu können. Dazu gehören insbesondere der Notfallplan und die Maßnahmen zur Verringerung des Gasverbrauchs, die Entlastungspläne und die Sensibilisierungskampagne für Energieeinsparungen bei Gas und Strom.
Für den Fall eines Notfalls, der mehrere Sektoren betrifft, gibt es den unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (HCPN) erarbeiteten Notfallplan für den Fall einer Unterbrechung der Energieversorgung (Strom und Erdgas) „PIU rupture énergie“. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger und intensiver Austausch zwischen dem Ministerium für Energie und Raumentwicklung und den Energieversorgern, Netzbetreibern und verantwortlichen öffentlichen Akteuren in unseren Nachbarländern (vor allem Belgien und Deutschland) statt.
Zunächst sollten Sie die Preise der verschiedenen Energieversorger auf der Plattform calculix vergleichen.
Neben diesen Informationen ist es wichtig, dass Sie die Bedingungen Ihres Vertrags (Kündigungsfrist bzw. sonstige Bedingungen) sowie die Rechnungen, die Sie erhalten, gründlich lesen und verstehen. Anhand all dieser Informationen können Sie einen Anbieter auswählen, dessen Qualität und dessen Dienstleistungsvielfalt am besten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Sie können auch die Website des ILR (Luxemburgisches Regulierungsinstitut) im Hinblick auf die Wahl eines Gasanbieters oder bzw. Stromanbieters konsultieren.
Die Energiewende beruht auf zwei Grundprinzipien: Verringerung des Energieverbrauchs und nachhaltige und erneuerbare Energieerzeugung/Beschaffung der restlichen benötigten Energiemenge.
Im Bereich der Verbrauchssenkung stehen einem Unternehmen Handlungsbereiche wie Heizung, Klimaanlage, natürliche und mechanische Belüftung, Beleuchtung, Mobilität, Warmwasserverbrauch usw. zur Verfügung. In diesen Bereichen gilt es, Maßnahmen zu identifizieren, die kurz-, mittel- und langfristig zu ergreifen sind, um das gesamte Einsparpotenzial schrittweise umzusetzen.
Für den restlichen Verbrauch gilt der Grundsatz der Dekarbonisierung. Die Anwendung eines strategischen Ansatzes zur langfristigen Dekarbonisierung führt zu einem Wechsel von nicht erneuerbaren zu erneuerbaren Energieträgern. Im Idealfall trägt das Unternehmen selbst zur Erzeugung dieser erneuerbaren Energien bei.
Verschiedene Programme der Energieversorger richten sich an die Verbraucher, um sie zum Energiesparen anzuregen.
Setzen Sie sich direkt mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter in Verbindung, um sich über alle Lösungen zu informieren, die er Ihnen anbieten kann. Viele von ihnen verfügen auf ihrer Website auch über Tools zur Sensibilisierung für das Energiesparen.
In Luxemburg können die Verbraucher ihren Energieversorger frei wählen. Anders als auf dem Privatkundenmarkt sind die Anbieter nicht verpflichtet, allen Geschäftskunden die gleichen Bedingungen anzubieten.
Unternehmen haben daher die Möglichkeit, ihren Preis auszuhandeln, insbesondere, wenn sie einen hohen Verbrauch haben. So können die Anbieter Standardprodukte für Unternehmen anbieten, die nicht veröffentlicht werden, z. B. Festpreise für einen bestimmten Zeitraum, die auf dem Großhandelsmarktpreis bei Vertragsabschluss basieren.
Die drei Anbieter, die in Luxemburg Gas an Unternehmen verkaufen, bieten unterschiedliche Preisstrukturen und Abrechnungsmethoden an.
In einigen Fällen besteht das Prinzip der Vorauszahlung: Die Kunden zahlen im Prinzip 11 Monate lang Abschlagszahlungen und erhalten am Ende des Jahres eine Abrechnung über die Gesamtkosten des verbrauchten Gases und die als Abschlagszahlung geleisteten Beträge. Es wird dann eine Regulierung anhand des tatsächlichen Verbrauchs vorgenommen.
Wenn der Anbieter seine Preise im Laufe des Jahres anpasst, kann es sein, dass er auch die Abschlagszahlungen dementsprechend anpasst – und zwar, um die Differenz bei der Abrechnung zu verringern. In diesem Fall ist die Anpassung der Abschlagszahlungen ein Mittel, um die Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, dass ihre Gasrechnung steigen wird, und um die Abrechnung über das Jahr zu verteilen.
Einige Anbieter passen die Abschlagszahlungen saisonal an den Verbrauch an: höhere Beträge im Winter und geringere Beträge im Sommer. Andere Anbieter berechnen das ganze Jahr über dieselbe Abschlagszahlung.
Eine alternative Preisstruktur kann ein Ansatz sein, bei dem sich der Preis monatlich je nach dem aktuellen Großhandelsmarktpreis und dem Gasverbrauch ändert.
Diese Art von Produkt wird in der Regel monatlich auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet. Durch diese Art der Rechnungsstellung lässt sich bei der Abrechnung die Differenz zwischen den gezahlten Abschlagszahlungen und den für den tatsächlichen Verbrauch zu bezahlenden Gesamtkosten verringern. Einige Anbieter bieten unabhängig von der Preisstruktur eine monatliche Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs an.
Für diese Art der Abrechnung, bei der eine jährliche Abrechnung vermieden werden kann, benötigen die Verbraucher einen geeigneten Zähler.
Beabsichtigt der Anbieter, die Gaspreise zu ändern (erhöhen oder senken), muss er dies mindestens einen Monat im Voraus ankündigen (geändertes Gesetz vom 1. August 2007 über die Organisation des Gasmarktes). Die Bekanntmachung kann in der Presse oder auf der Website des Anbieters erfolgen.
Die Gas- und Stromversorgungslage ist derzeit in ganz Europa äußerst angespannt, was vor allem auf den Rückgang der Gasimporte aus Russland zurückzuführen ist. Bei der Stromversorgung wirken sich vor allem die jüngsten Schwierigkeiten in den Kernkraftwerken in Frankreich, die hohen Temperaturen während des Sommers, der Wasserstand der Flüsse und der Mangel an Niederschlägen auf die Stromerzeugung in Europa aus.
Aus diesem Grund werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EU) 2022/1369 des Rates vom 5. August 2022 über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage dazu aufgerufen, Maßnahmen zur Senkung des Erdgasverbrauchs um 15 % zu ergreifen, um die Situation der Gasversorgungsschwierigkeiten zu bewältigen und so im Sinne der Solidarität die Sicherheit der Gasversorgung Europas zu wahren.
Um die Verbraucher in der Union angemessen vor Engpässen bei der Gasversorgung im nächsten Winter zu schützen, sind die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die unterirdischen Speicheranlagen für Erdgas in Europa, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/1032 vom 29. Juni 2022 im Hinblick auf die Gasspeicherung, zum 1. November dieses Jahres zu mindestens 80 % gefüllt sind. Mitgliedstaaten ohne unterirdische Speicheranlagen – wie Luxemburg – sind verpflichtet, mindestens 15 % ihres durchschnittlichen jährlichen Gasverbrauchs der vorangegangenen fünf Jahre in unterirdischen Speicheranlagen, die sich in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten befinden, zu speichern.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Rechnung zu bezahlen, sollten Sie sich zunächst an Ihren Anbieter wenden.
In Bezug auf eine mögliche Produktionsdrosselung oder einen Produktionsstopp eines energieintensiven Unternehmens infolge einer Regierungsentscheidung auf der Grundlage eines Notfallplans bzw. eines Entlastungsplans, der einen geringeren Gasverbrauch vorschreibt, wurde ein gemeinsamer Vorschlag des Ministers für Wirtschaft und des Ministers für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft mit den dem Konjunkturausschuss angehörenden Sozialpartnern angenommen.
Der Vorschlag sieht vor, dass, falls ein solcher Fall mit Auswirkungen auf die Beschäftigung der Arbeitnehmer eintritt, die betroffenen Unternehmen Kurzarbeit in Anspruch nehmen können, um die Arbeitsplätze zu erhalten und somit Entlassungen zu vermeiden.
24.01.2023
2m 58s
Déi gréissten Energiequell déi mir Mënschen zur Verfügung hunn ass d’Sonn. Wien dës Energie notze wëll, kann dat op verschidde Manéieren maachen.
17.01.2023
2m 27s
Beim Lëften kann een net direkt Energie spueren, mee duerch richteg Lëfte verhënnert een dass ze vill Energie verbraucht gëtt.
03.01.2023
2m 43s
Wann een doheem un Energiespueren denkt, dann denkt ee ganz dacks als aller éischt un d’Hëtzen.